Das »Handbuch Strafrecht« erhebt nicht den Anspruch von Wissenschaftlichkeit oder Vollständigkeit. Es soll Laien in knapper Weise Grundbegriffe aus dem Bereich des Strafrechts näher bringen und so das Verständnis von Alltagsfällen aus Medien oder dem eigenen Umfeld erleichtern. Die Konsultation eines Rechtsanwaltes ersetzt es in keiner Weise. Haftung für Richtigkeit und Inhalt der Texte übernehme ich nicht.
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Pflichtverteidigung/notwendige Verteidigung
Strafverfahren Einstellung nach § 153a StPO
Strafverfahren Einstellung nach § 170 Abs.2 StPO