andreas boine | rechtsanwalt | fachanwalt für strafrecht


 

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Selbstverständnis

Ich verstehe mich als Rechtsanwalt mit strafrechtlichem Schwerpunkt. Nach meiner Ansicht ist nicht für die Lösung eines jeden Rechtsfalls eine Spezialisierung auf den Punkt erforderlich. Gerade der Ausblick in Rechtsgebiete abseits des Strafrechts – und damit der Einblick in andere Lebensbereiche – ist auch für die Arbeit als Strafverteidiger inspirierend.

Eine Vielzahl von Alltagsfällen ist mit engagierter Arbeit, die auf soliden juristischen Grundkenntnissen beruht, lösbar (Beispiel – PDF-Datei 104 KB). Deshalb prüfe ich in jedem Fall, in der ein Mandant eine Vertretung durch meine Person wünscht, ob diese fachlich in Betracht kommt.

Selbstverständlich gibt es eine Reihe spezialisierter Rechtsgebiete, in denen die Übernahme eines Mandats fahrlässig wäre. Sofern meine Mandanten einen solchen Fall an mich herantragen, verweise ich Sie an Berufskollegen, deren qualifizierte Arbeit ich schätze.

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts in einem Verfahren vor der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen. Ich bin verpflichtet, regelmäßige Fortbildung auf diesem Gebiet nachzuweisen.

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